Kosten
Private Kassen
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung. Bitte setzen Sie sich noch vor dem ersten Termin mit Ihrer Versicherung in Verbindung, um sich über Ihre Tarifbedingungen und die Antragsmodalitäten zu informieren.
Beihilfe
Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung.
Die Kosten der Therapie werden von der Beihilfe anteilig übernommen. Der verbleibende Betrag wird nach Antragstellung von der privaten Krankenversicherung getragen.
Am besten klären Sie schon vor dem ersten Termin die notwendigen Formalitäten.
Gesetzliche Krankenkasse
Als Privatpraxis kann ich mit gesetzlich versicherten Patienten nur im Rahmen der Kostenerstattung arbeiten.
Kostenerstattung bedeutet:
Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse innerhalb eines bestimmten Zeitraums keinen Therapieplatz anbieten kann, ist in diesen Ausnahmefällen eine Therapie auch bei nicht kassenzugelassenen Psychotherapeuten möglich
(§ 13 Abs.3 SGB V).
Ich berate Sie hierzu gern und unterstütze bei der Antragstellung.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Selbstzahler
Natürlich können Sie die Kosten für die Therapie auch selbst tragen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Verbindung mit den Abrechnungsempfehlungen vom 01.07.2024.